Der Sachverständige im Fußbodenhandwerk
Der Bundesverband hat eine Veröffentlichung mit Informationen, Voraussetzungen und Empfehlungen für die Vereidigung als Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe oder als Sachverständiger für das Bodenlegergewerbe herausgegeben.
Der Obmann des Sachverständigenwesens im Bundesverband und stellv. Bundesinnungmeister, Herr Manfred Weber, sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Sachkundeprüfung, Herr Dieter Humm, informieren in der Veröffentlichung über folgende Themenbereiche:
Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung des Deutschen Handwerkskammertages
- Persönliche Voraussetzungen
- Ausübung eines Handwerks
- Besondere Sachkunde
- Erforderliche Einrichtungen
- Form der Gutachtenerstattung
Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das Fachgremium des Bundesverbandes
- Schriftliches Probegutachten
- Schriftliche Überprüfung
- Fachgespräch
- Vertiefungsgrade
- Sachverständigenrecht
- Zivil-, Straf-und Verwaltungsprozessrecht (Verfahren, Unterschiede)
- Zivilrecht
- Strafrecht
Des Weiteren werden Empfehlungen gegeben zu
- Literatur und Fachzeitschriften
- Seminaren und Vorbereitungskursen
Weitere Einzelheiten finden Sie … > hier
oder auch: www.dsvt.de